Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit allen Teilnahmebedingungen einverstanden. Es erfolgt eine vollständige Freistellung von Facebook von jedem Teilnehmer. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Für die Teilnahme an der Verlosung müssen alle erforderlichen Teilnahmebedingungen abgeschlossen werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel anzupassen, zu ändern oder abzubrechen, falls die Notwendigkeit besteht.

Teilnahmeberechtigte Personen: Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die Fans des Hotels Vierjahreszeiten auf Facebook sind, den Gewinnspielbeitrag des Hotels Vierjahreszeiten geliked und geteilt haben. Die Person muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeiter sind vom Gewinnspiel ausgenommen. Eine Person darf nur 1 x pro Gewinnspiel teilnehmen.

Teilnahmeschluss: 31. Juli 2017, 23.59 Uhr (MEZ)

Gewinnspielpreis: Kurzurlaub im Hotel Vierjahrezeiten in Flachau: 3 Nächte von 10. bis 13. August 2017 für 2 Personen im Doppelzimmer mit Verwöhn-Halbpension

Verlosung des Gewinns: Der Gewinner/die Gewinnerin wird per Zufallsprinzip ermittelt und am 1. August 2017 auf der Facebook-Seite bekannt gegeben sowie per Nachricht verständigt. Mit Bekanntgabe des Gewinners/der Gewinnerin wird er/sie aufgefordert, sich mit dem Hotel Vierjahreszeiten in Verbindung zu setzen. Der Preis kann nicht übertragen oder in bar abgelöst werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Art der Gewinnermittlung: Ziehung durch Zufallsprinzip

Veranstalter des Gewinnspiels:

Brunäcker Hotel Vierjahreszeiten GmbH

Unterberggasse 251

A-5542 Flachau

Gerichtsstand: Bezirksgericht St. Johann im Pongau

Datenschutzhinweise: Die Daten werden ausschließlich für das Gewinnspiel verwendet. Die Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft über die Daten, die Korrektur oder Löschung. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass deren Beiträge zur Gewinnspielaktion sowie deren Namen im Zusammenhang mit der Gewinnspielaktion, der Auslosung, Abwicklung oder Präsentation der Teilnahmebeiträge von dem Veranstalter in Onlinemedien Dritten öffentlich bekannt gegeben werden.